Wichtig

Zu den zulassungspflichtigen handwerklichen Tätigkeiten, die – sofern sie über den Rahmen eines unerheblichen Nebenbetriebes hinausgehen – gehören

  • Maurer- und Betonbauerarbeiten
  • Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten
  • Klempnerarbeiten
  • Maler- und Lackiererarbeiten
  • Pflaster- und Verbundsteinarbeiten
  • usw.

Es kommt dabei nicht darauf an, wie das Gewerbe bei der Anmeldung bezeichnet wird, sondern welche Arbeiten tatsächlich ausgeführt werden und ob diese Tätigkeiten zulassungspflichtig sind oder nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen hierzu enthält § 3, Abs. 2 HWO. Zur Klärung, ob ein unerheblicher Nebenbetrieb im Sinne dieser Bestimmung vorliegt, empfiehlt es sich, mit der IHK Rücksprache zu nehmen.

Um die erbrachten Dienstleistungen berechnen zu können, sollte eine Aufstellung des Arbeitsaufwandes jeder Dienstleistung vorgenommen werden, wobei die Flächengröße jedes Objektes, das betreut wird, berücksichtigt werden muss. Auf dieser Basis kann zum Beispiel auch ein Angebot erstellt werden.

Vertrieb und Marketing

Um mein Leistungsspektrum am Markt zu positionieren, ist zunächst der direkte Kontakt zu Kunden geplant. Für entsprechend nachhaltige Transparenz soll hier Informationsmaterial in Form von Flyern und Visitenkarten sorgen. Im Zuge meiner Akquise konnte ich, wie oben bereits erwähnt bereits erste Interessenten gewinnen.

Mittelfristig ist das Ziel, durch die Zufriedenheit bereits gewonnener Kunden ein funktionierendes Empfehlungsmanagement zu initiieren.

Um neben dem Direktvertrieb auch andere Vertriebswege zu öffnen, über die in kurzer Zeit eine breite Masse potenzieller Kunden gewonnen werden kann, plane ich längerfristig auch die Erstellung einer eigenen Homepage, welche mit adäquater SEO (Suchmaschinenoptimierung) schnell gefunden werden kann. Zudem sind Eintragungen in Branchenbüchern und Wochenblättern geplant und unerlässlich.Um das Leistungsangebot Ihres Hausmeister-Service am Markt bekannt zu machen, empfiehlt sich ein Eintrag im Branchentelefonbuch sowie Kleinanzeigen in Stadtteilzeitungen oder Anzeigenblättern. Auch das Firmenfahrzeug kann als Werbeträger genutzt werden. Darüber hinaus sollten Sie Ihre Dienstleistungen in Prospekten darstellen.

Wichtige Zielgruppen neben Privathaushalten sind für Sie Hausverwaltungen, Immobilienmakler und Unternehmen mit Immobilienbesitz.

An dieser Stelle sei jedoch darauf hingewiesen, dass Sie die Art der Gestaltung Ihrer Werbung beachten müssen, um nicht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden zu können. Das ist im Falle des Hausmeister-Service besonders wichtig, da es hier schnell zu Überschneidungen mit dem Handwerk kommen kann. Wirbt demnach ein selbstständiger Hausmeister mit der Durchführung von handwerklichen Leistungen, ohne dass die dafür erforderliche Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt, verstößt er gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

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